SLA-Kayser-B-2 Briefe an Hans Kayser (Sammlungseinheit)

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Identification

Call number:SLA-Kayser-B-2
Archive call number:B-2
Title:Briefe an Hans Kayser
Note:Die hier unter "B-2" verzeichneten Konvolute folgen der Auflistung von Ursula Haases Buch "Der Briefwechsel Hans Kaysers" (Wien, Verlag Elisabeth Lafite, 1973). Die überwiegende Mehrzahl der darin alphabetisch aufgeführten Briefschaften sind a n Hans Kayser adressiert, Haase hatte jedoch auch die Briefe v o n Kayser in ihren alphabetisch geordneten Briefwechsel mit aufgenommen, die nun hier ebenfalls eine B-2 und keine B-1-Signatur) tragen. Der angegebene Zeitraum in der VE bezieht sich immer auf alle in einem Konvolut vorhandenen Briefe (nach dem Modell Haase).
Dank der vom Verlag (vgl. Mail von Frau Prof. Marion Diederichs-Lafite vom 15.07.2017, Mailarchiv SLA) an das SLA erteilten Erlaubnis, dürfen Kollation und Abstract der Briefkonvolute durch Ursula Haase hier im Datenfeld Inhaltsangabe Wort für Wort eingearbeitet werden.
Die in Haases Briefausgabe alphabetisch aufgeführten Konvolute wurden mit einem numerus currens versehen. Nicht im "Briefwechsel" Haases vorhandene, jedoch in den Schachteln "B-2" aufgefundene Konvolute, werden mit einem, an die vorangehende Signatur angefügten "a" gekennzeichnet. Vgl. dazu bspw. die Signatur B-2-355a.
Dem ersten Konvolut (B-2-001: 2 Briefe der Stadtbibliothek Aarchen) liegt in einem separaten Umschlag die originale Rückenbeschriftung des "bene-Ordner" bei mit der Aufschrift "A - Be", darauf der von hg (=Huldrych Gastpar, dem ehem. Mitarbeiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek) darunter gesetzte Bleistiftvermerk: bearb. 3.92, also März 1992, der Zeitpunkt des ersten Sichtens und Herausnehmens der gelochten Briefschaften aus dem Ordner und Ablegen in Umschläge und Schachteln): bearb. 3.92.
Beachte: Unter AbsenderIn resp. AdressatIn werden nie die Absender resp. Adressaten jener Briefe, die unter Beilage(n) verzeichnet sind, aufgeführt.
Das Brief-Konvolut "Verlag KUNST und Technik" (vgl. Haase 1973:35) ist, da reiner Vertrag, aus dem Briefteil entfernt und in den Teil C integriert worden.
 

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